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Tätigkeitsbericht
Der Landesbeirat für Kommunikationswesen legt dem Landtag und der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen innerhalb 31. März eines jeden Jahres einen Tätigkeitsbericht über das vorhergehende Jahr, sowie über das Kommunikationssystem auf Landesebene vor, der auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
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[Tätigkeitsberichte]
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