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Tätigkeitsprogramm
Der Landesbeirat für Kommunikationswesen legt innerhalb 15. September eines jeden Jahres dem Landtagspräsidium und der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen, beschränkt auf die von ihr delegierten Funktionen, ein Tätigkeitsprogramm samt entsprechendem Kostenvoranschlag zur Genehmigung vor.
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[Tätigkeitsprogramme]
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