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Gesetze - Verordnungen
Der Landesbeirat für Kommunikationswesen fußt zum einen auf einem Staatsgesetz, zum anderen auf einem Landesgesetz.
Seine Aufgaben sind also zweifacher Natur: zum einen ausführendes Organ der zentralen Aufsichtsbehörde, zum anderen Beratungsorgan der Landesverwaltung.
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[Staatsgesetze]
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[Staatsgesetze]
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[Staatsgesetze]
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[Landesgesetze]
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[Landesgesetze]
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[Geschäftsordnung]
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