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Über uns
Der Landesbeirat für Kommunikationswesen fußt auf zwei Gesetzen.
Zum einen auf dem Staatsgesetz vom 31. Juli 1997, Nr. 249, mit dem die staatliche Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen eingesetzt wurde. Gleich wie die anderen Aufsichtsbehörden ist sie eine unabhängige Körperschaft und nur dem Parlament gegenüber verantwortlich. Das Gesetz weist dieser Behörde eine zweifache Aufgabe zu: zum einen muss sie über die korrekte Verhaltensweise der Medien wachen, zum anderen muss sie die Grundrechte der Bürger im Mediensektor wahrnehmen.
Das zweite Standbein ist das Landesgesetz vom 18. März 2002, Nr. 6, mit dem der Landesbeirat für Kommunikationswesen eingesetzt wurde.
Mitglieder
Der Landesbeirat für Kommunikationswesen setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, sowie weiteren vier Mitgliedern zusammen.
Wo finden Sie uns?
Das Büro des Landesbeirates für Kommunikationswesen befindet sich in Bozen, Cavourstraße 23/c, im Parterre.
Konvention
Durch die Konvention vom 07.12.2007 übertrug die Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen mehrere Befugnisse an den Landesbeirat für Kommunikationswesen. Hier erhalten Sie einen genauen Überblick über diese Befugnisse ...
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