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Elektronische Meldepflicht (IES)
Elektronische Meldepflichten in Bezug auf den Bericht über die Verlags- und Medientätigkeit (IES)
Der Bericht über die Verlags- und Medientätigkeit laut Beschluss Nr. 129/02/CONS wird unter ausschließlicher Verwendung der elektronischen Formulare auf der Internetseite www.rog.agcom.it gemäß Art. 1 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 129/03/CONS übermittelt.
Übersichtstabelle der elektronischen Meldepflichten
Meldepflichtige
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Meldepflicht
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Fristen
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- Herausgeber von Tageszeitungen
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- Rundfunkanbieter, Unternehmen mit Werbekonzessionen, Produzenten von Hörfunk- und Fernsehprogrammen, Herausgeber von Tageszeitungen, Zeitschriften oder Magazinen, staatliche Nachrichtenagenturen, elektronische und digitale Verlagshäuser
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- Stiftungen, gemeinnützige Einrichtungen des Staates oder der Kirche, Vereinigungen, ehrenamtliche Vereine, Gewerkschaften, Genossenschaften ohne Erwerbszweck, Einzelunternehmen, die lediglich eine Zeitschrift, mit weniger als 12 Ausgaben pro Jahr herausgeben bzw. Herausgeber einer einzigen Zeitschrift sind, deren Verteilung sich auf das Gebiet einer Provinz beschränkt, oder mehrerer Zeitschriften, die allesamt wissenschaftlicher Natur sind, sofern die Werbeeinnahmen nicht mehr als 40 Prozent der Einnahmen aus dem Verkauf betragen oder sie lediglich Inhaber einer einzigen lokalen Rundfunkkonzession für Radio oder TV sind.
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- Anbieter die staatliche Sender beherrschen
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