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Elektronische Meldepflicht der Telekommunikationsanbieter
Art. 13 des Beschlusses Nr. 666/08/CONS sieht vor, dass die in Folge angeführten Mitteilungen an das RKA ausschließlich über die elektronischen Formulare unter der Internetadresse www.roc.agcom.it erfolgen:
- Meldung des Beherrschungsverhältnisses
- Eigentumsübertragungen und Aktienzeichnungen
- Änderungen
- Jährliche Mitteilung
- Löschung
Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Eintragung in das RKA und der Bestätigungsantrag (Stempelmarke zu €14,62) per Einschreiben mit Rückschein zu übermitteln sind.
Übersichtstabelle der elektronischen Meldepflichten gegenüber dem RKA
Meldepflichtige Rechtssubjekte
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Meldepflicht
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Fristen
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Formulare
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- Beherrschendes Übernehmen
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- Meldung des Beherrschungsverhältnisses
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- Übertragung oder Zeichnung von Aktien oder Anteilen
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- Die im RKA eingetragenen Anbieter, mit Ausnahme jener gemäß Art. 10 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 666/08/CONS
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- Innerhalb von 30 Tagen ab dem meldepflichtigen Umstand
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- RKA 15 [PDF 110 KB]
- und das Formular der spezifischen Änderung
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- Alle im RKA eingetragenen Anbieter
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- Innerhalb von 30 Tagen ab der Genehmigung des Jahresabschlusses der Gesellschaften mit einem genehmigungspflichtigen Jahresabschluss
- Bis zum 31. Juli für die anderen Anbieter
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- Gemäß den Angaben der Anlage “B” zum Beschluss Nr. 666/08/CONS
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- Alle im RKA eingetragenen Anbieter falls eine oder mehrere Anforderungen für eine Eintragung nicht mehr erfüllt werden.
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- Innerhalb von 30 Tagen ab dem Umstand, der die Löschung aus dem RKA zur Folge hat
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