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Elektronische Meldepflicht der Telekommunikationsanbieter

Art. 13 des Beschlusses Nr. 666/08/CONS sieht vor, dass die in Folge angeführten Mitteilungen an das RKA ausschließlich über die elektronischen Formulare unter der Internetadresse www.roc.agcom.it erfolgen:

  • Meldung des Beherrschungsverhältnisses 
  • Eigentumsübertragungen und Aktienzeichnungen
  • Änderungen
  • Jährliche Mitteilung
  • Löschung

Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Eintragung in das RKA und der Bestätigungsantrag (Stempelmarke zu €14,62) per Einschreiben mit Rückschein zu übermitteln sind.

Übersichtstabelle der elektronischen Meldepflichten gegenüber dem RKA

Meldepflichtige Rechtssubjekte

Meldepflicht

 Fristen

Formulare

  • Beherrschendes Übernehmen
  • Meldung des Beherrschungsverhältnisses
  • Innerhalb von 30 Tagen ab der Übernahme einer maßgeblichen Beteiligung
  1. RKA 12/1 [PDF 80 KB]
  2. und
  3. RKA 12/2 [PDF 110 KB]
  • Veräußerer oder Zeichner
  • Übertragung oder Zeichnung von Aktien oder Anteilen
  • Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum an dem die Übertragung oder die Zeichnung wirksam wird (also ab der Eintragung im Aktienbuch)
  1. RKA 14/1 [PDF 100 KB]
  2. oder
  3. RKA 14/2 [PDF 100 KB]
  • Die im RKA eingetragenen Anbieter, mit Ausnahme jener gemäß Art. 10 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 666/08/CONS
  • Änderung
  • Innerhalb von 30 Tagen ab dem meldepflichtigen Umstand
  1. RKA 15 [PDF 110 KB]
  2. und das Formular der spezifischen Änderung
  • Alle im RKA eingetragenen Anbieter
  • Jährliche Mitteilung
  • Innerhalb von 30 Tagen ab der Genehmigung des Jahresabschlusses der Gesellschaften mit einem genehmigungspflichtigen Jahresabschluss
  • Bis zum 31. Juli für die anderen Anbieter
  • Gemäß den Angaben der Anlage “B” zum Beschluss Nr. 666/08/CONS

 

  • Alle im RKA eingetragenen Anbieter falls eine oder mehrere Anforderungen für eine Eintragung nicht mehr erfüllt werden. 
  • Löschung
  • Innerhalb von 30 Tagen ab dem Umstand, der die Löschung aus dem RKA zur Folge hat
  1. RKA 16 [PDF 100 KB]