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Formulare für die RKA-Eintragung
Für die Eintragung in das Register der Kommunikationsanbieter sind keine Originalunterlagen erforderlich. Entsprechend den Bestimmungen über die Verwaltungsvereinfachung sehen die Bestimmungen über die Organisation und Führung des RKA hierfür lediglich die Übermittlung von Formularen an den Inspektions- und Registerdienst dieser Behörde vor. Die Formulare unterscheiden sich je nach rechtlicher Natur und Tätigkeit der Anbieter, die die Eintragung beantragen.
In der nachfolgenden Tabelle ist jegliche nützliche Information über die RKA-Formulare (Form. 1/RKA, Form. 2/RKA, Form. 3/RKA usw.) angeführt, die je nach Tätigkeit, für die die Eintragung beantragt wird, erforderlich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass jene Anbieter, die mehr als eine eintragungsrelevante Tätigkeit ausüben, einen einzigen Antrag samt den entsprechenden Formularen einzureichen haben.
Der Antrag an das RKA ist mittels Einschreiben mit Rückschein zu übermitteln, wobei diesem stets ein gültiges Ausweispapier des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft (oder des Eigentümers des Einzelunternehmens) beizulegen ist. Der Antrag ist an folgende Adresse zu übersenden:
Landesbeirat für Kommunikationswesen
Cavourstraße 23/c
39100 Bozen
Verantwortlicher des Verfahrens: Mukesh Macchia 0471 287 188
Betreff |
RKA-Formular |
Rechtssubjekte |
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Die Rechtssubjekte gemäß Art. 2 |
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und Antimafia-Eigenerklärung |
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und Antimafia-Eigenerklärung |
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