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Staatliche Beiträge
Die Kontrolle und die verwaltungsmäßige Abwicklung der Vergabe der staatlichen Beiträge für die lokalen TV-Privatsender - vorgesehen vom Staatsgesetz vom 23. Dezember 1998, Nr. 448 - erfolgt über den Landesbeirat für Kommunikationswesen. Die Beiträge für die lokalen privaten Hörfunksender werden hingegen direkt von der römischen Regierung vergeben.
Beiträge an die lokalen Fernsehsender
(Gesetz 448/1998, Artikel 45 Abs. 3)
Jedes Jahr veröffentlicht das Kommunikationsministerium die Bestimmungen für die Gewährung der vom Gesetz 448/1998, Artikel 45 Abs. 3 vorgesehenen Beiträge an die lokalen Fernsehsender.
Die Ausschreibung erfolgt aufgrund des Ministerialdekrets 292/2004 (Neue Bestimmungen für die Gewährung der von Artikel 45 Absatz 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 1998, Nr. 448 in geltender Fassung vorgesehenen Beiträge zugunsten der lokalen Fernsehsender), veröffentlicht im Gesetzesanzeiger der Republik Nr. 285 vom 4. Dezember 2004.
Der Beirat für Kommunikationswesen hat die Aufgabe zu überprüfen, ob die ansuchenden Sender die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Anschließend muss die Rangordnung der zugelassenen lokalen Fernsehsender erstellt werden.
Folgende Rangordnungen können abgerufen werden:
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Beiträge an die lokalen Hörfunksender
(Gesetz Nr. 448/2001, Artikel 52 Absatz 18)
Die Bestimmungen zur Gewährung von Beiträgen an die lokalen Hörfunksender sind in dem mit Ministerialdekret Nr. 225 vom 1. Oktober 2002 erlassenen Reglement enthalten.
Das Gesuch ist nach dem Muster von Anlage B (Ministerialdekret Nr. 225 vom 1. Oktober 2002) zu verfassen und per Einschreiben oder Fax binnen 30. Oktober des Jahres, auf das sich der Beitrag bezieht, an folgende Anschrift zu senden:
Ministero delle Comunicazioni – DGSCER
Ufficio V
V.le America, 201
00144 ROMA.

