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Tätigkeitsprogramme

Der Landesbeirat für Kommunikationswesen legt innerhalb 15. September eines jeden Jahres dem Landtagspräsidium und der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen, beschränkt auf die von ihr delegierten Funktionen, ein Tätigkeitsprogramm samt entsprechendem Kostenvoranschlag zur Genehmigung vor.

Liste Tätigkeitsprogramme
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[Tätigkeitsprogramme]
Jahr 2011
  1. PDF (149 KB)
[Tätigkeitsprogramme]
Jahr 2010
  1. PDF (58 KB)
[Tätigkeitsprogramme]
Jahr 2009
  1. PDF (45 KB)
[Tätigkeitsprogramme]
Jahr 2008
  1. PDF (28 KB)
[Tätigkeitsprogramme]
Jahr 2007
  1. PDF (96 KB)