Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Schlichtung?

Die Schlichtung ist ein Streitbeilegungsverfahren, bei dem die Parteien in Gegenwart einer neutralen Person (des Schlichters/der Schlichterin) versuchen, eine einvernehmliche Lösung für den Vertragsstreit zu finden.

Was kann ich machen, wenn ich ein Problem mit meinem Telefonanbieter habe?

Sollten Sie Probleme mit dem Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste (Mobiltelefon, Festnetz, Pay-TV, Internet) haben, so können Sie den Verstoß zunächst über das zu diesem Zweck von der Aufsichtsbehörde bereitgestellte Formular D anzeigen. Durch das Formular wird das Problem nicht unmittelbar gelöst, doch erhält die Aufsichtsbehörde aufgrund der Gesamtheit der eingegangenen Meldungen nützliche Hinweise zur Ausrichtung ihrer Tätigkeit und zur Einleitung von Maßnahmen. Geht es um Betrug, so ist die Postpolizei dafür zuständig. Zur unmittelbaren Lösung des aufgetretenen Problems, sollte der Nutzer zunächst (über E-Mail, Fax oder Telefon) eine formelle Beschwerde einreichen und 45 Tage auf die Antwort des Anbieters warten. Sollte das Problem weiter bestehen, so ist es möglich, über die Plattform Conciliaweb einen Schlichtungsversuch für die Streitsache zu beantragen.

Ist die Streitbeilegung beim Landesbeirat kostenpflichtig?

Nein, das versöhnliche Verfahren vor dem Beirat ist völlig kostenlos.

Welche Kriterien gelten für die Festlegung der territorialen Zuständigkeit des Landesbeirates?

Jeder Beirat ist nur für seine Region (in Südtirol für die Provinz Bozen) zuständig. Im Falle eines Festnetzes zählt der Standort des Anschlusses, in den anderen Fällen der Wohnort, den der Nutzer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegeben hat, oder der aktuelle Wohnsitz des Nutzers oder, im Falle einer Gesellschaft, deren Rechtssitz.

Was muss getan werden, um ein Vermittlungsverfahren einzuleiten?

Um das Schlichtungsverfahren vor dem Kommunikationsbeirat zu aktivieren, müssen Sie einen Antrag stellen, indem Sie das Online-UG-Formular auf der ConciliaWeb-Plattform ausfüllen.
Der Link zur Plattform: https://conciliaweb.agcom.it/conciliaweb/login.htm. Zuvor ist eine Registrierung mittels SPID oder elektronischer Identitätskarte (CIE) erforderlich.

Was ist Conciliaweb?

Conciliaweb ist das neue Online-System, das die Aufsichtsbehörde zur Schlichtung der Streitfälle zwischen Nutzern und Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste bereitstellt.

Muss ich bei der Verhandlung vor der Aufsichtsbehörde von einem Rechtsanwalt vertreten werden?

Nein, es ist nicht notwendig, beim Verfahren von einem Rechtsanwalt vertreten zu werden.

Wie erfolgt der Zugriff auf Conciliaweb?

Um auf Conciliaweb zugreifen zu können, muss sich der Kunde mit SPID oder elektronischer Identitätskarte (CIE) registrieren. Handelt es sich beim Nutzer um ein Unternehmen, so muss sich zunächst der gesetzliche Vertreter anmelden und anschließend den Betrieb zu seinem Profil hinzufügen.

Wo finde ich die hochgeladenen Anlagen? Kann ich weitere Anlagen oder zusätzliche Bemerkungen hinzufügen?

Klicken Sie zunächst auf "Azioni", um dann auf "Tuoi procedimenti" zugreifen zu können. Dadurch öffnet sich der Ordner, in dem Ihre Dokumente enthalten sind und dem Sie weitere Dokumente oder Bemerkungen hinzufügen können (Aggiungi documenti/Scrivi testo).

Beim Ausfüllen ist mir ein Fehler unterlaufen. Was kann ich machen?

Klicken Sie zunächst auf "Azioni", um dann auf "Tuoi procedimenti" zugreifen zu können. Dadurch öffnet sich der Ordner, in dem Ihre Dokumente enthalten sind und dem Sie weitere Dokumente oder Bemerkungen hinzufügen können (Aggiungi documenti/Scrivi testo).  Änderungen sind nicht zugelassen; es können lediglich neue Dokumente oder neuer Text hinzugefügt werden.

Muss man, wenn der Streit mehrere Telekommunikationsanbieter betrifft, mehrere Anträge stellen?

Wenn der Rechtsstreit dieselbe Telefonleitung betrifft, ist es vorzuziehen, nur eine Instanz einzureichen, in der der Name aller an der Beschwerde beteiligten Unternehmen angegeben wird.

Ich möchte den Antrag rückgängig machen. Wann kann ich den Antrag erneut stellen?

Klicken Sie zunächst auf "Azioni", um dann auf "Tuoi procedimenti" zugreifen zu können. Jetzt ist es möglich,  "rinuncia al procedimento" anzukreuzen, um das Verfahren rückgängig zu machen. In diesem Fall müssen Sie zuerst die Archivierung des Verfahrens abwarten; erst dann können Sie den Antrag erneut einreichen.

Wie kann ich dem bereits eingeleiteten Verfahren einen weiteren mangelhaften Dienst hinzufügen?

Kann ich die Daten bezüglich des eingegebenen mangelhaften Dienstes ändern? Klicken Sie zunächst auf "Azioni", um dann auf "Tuoi procedimenti" zugreifen zu können. Im nächsten Schritt können Sie auf "Integrare l'istanza"  klicken, um weitere mangelhafte Dienste oder weitere Telefonanbieter hinzuzufügen.

Ich kann den Namen des Anbieters (Gegenpartei) nicht finden?

Es kann sein, dass sich der Telefonanbieter noch nicht auf der Plattform registriert hat. Wenden Sie sich ans Büro des Landesbeirates.

Für das Schlichtungsverfahren ist u. a. das Datum anzugeben, ab welchem der Nutzer im Besitz der Telefonnummer ist. Was soll angegeben werden, wenn für dieselbe Telefonnummer mit mehreren Anbietern Verträge abgeschlossen wurden?

Das Datum ist ausschlaggebend. Es dient zur Berechnung der eventuell auf Jahresbasis anfallenden Erstattungsbeträge.

Wie lange dauert ein Schlichtungsverfahren (auch das vereinfachte Verfahren)?

Im Normalfall dauert ein Schlichtungsverfahren zwischen 3 und 5 Wochen.

Ich bin Telefonanbieter und kann die Dokumente nicht hochladen.

Wenn der Antragsstatus auf "Istanza ricevuta, avvio del procedimento in corso" ist, ist es für den Anbieter noch nicht möglich, Dokumente/Texte hochzuladen. Dies ist hingegen möglich bei Status auf:##Hochladen von Schriftsatz und Erwiderungsschriftsatz##Erwiderungsschriftsatz wird überprüft. Bitte warten.
Weitere Informationen finden Sie im operativen Handbuch unter: https://conciliaweb.agcom.it/conciliaweb/file/manuali/GuidaUtente-Cliente.pdf

Wie erfolgt die Vorladung zum Verhandlungsgespräch?

Die Parteien werden über die Plattform Conciliaweb vorgeladen und werden über die Festsetzung der Schlichtungsverhandlung durch eine automatische E-Mail informiert. Da diese oftmals im Spam-Ordner landen, sollte der Kunde sein Verfahren auf Conciliaweb regelmäßig kontrollieren.

Was kann getan werden, wenn ein Schlichtungsantrag gestellt wurde und der Antragsteller auf die Mitteilung des Verhandlungstermins wartet, aber ein Inkassounternehmen weiterhin die Zahlung strittiger Beträge einfordert?

Dem Inkassounternehmen kann die UG Nummer des Verfahrens mitgeteilt werden.

Muss man ein Kompromiss-Angebot bzw. einen Vergleich annehmen, der einem eventuell vom Kommunikationsanbieter noch vor dem Schlichtungstermin unterbreitet wird?

Wenn der Vorschlag den Vorstellungen des Nutzers entspricht, ist es ratsam, das Angebot zu akzeptieren, auch weil es unwahrscheinlich ist, dass der Vorschlag beim Schlichtungsgespräch erheblich geändert oder gar nachgebessert wird. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die vom Anbieter auf diese Weise unterzeichnete Verpflichtung kein vollstreckbarer Titel ist. Ein solcher ist hingegen das Protokoll der Schlichtungsverhandlung. Vollstreckbare Titel erlauben die Zwangseintreibung von Forderungen.

Wo findet die Schlichtungsverhandlung statt?

Die Schlichtungsverhandlung findet auf telematischem Weg statt, d.h. in Form einer Videokonferenz über Conciliaweb oder als Telefonkonferenz. Der Nutzer steigt zum festgesetzten Zeitpunkt ins Portal ein oder wird angerufen.

Was geschieht während der Schlichtungsverhandlung?

Die Schlichtungsverhandlung besteht aus einem Gespräch zwischen dem Nutzer und dem Betreiber – in Anwesenheit des Schlichters –, in dem die Parteien ihre jeweiligen Gründe darlegen und versuchen, die Gegensätze zu klären und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.  Die Anhörung endet mit der Abfassung eines Protokolls und dessen Unterzeichnung durch die Streitparteien. Das Protokoll kann daher positiv (einvernehmlich geschlichtet) oder negativ (nicht geschlichtet) sein. Es kann aber auch zu einer Vertagung kommen, um neue Elemente für die Beilegung des Rechtsstreits zu erlangen.

Kann man sich nach einem erfolgreichen Schlichtungsverfahren an die ordentliche Gerichtsbarkeit wenden, um bessere Bedingungen oder Schadensersatz zu erlangen?

Nein, das Einigungsprotokoll schließt den Streit ab.

Was kann getan werden, wenn das Schlichtungsverfahren gescheitert ist?

Für den Fall, dass die Parteien während der Schlichtungsverhandlung keine Einigung über eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits finden oder wenn die mündliche Verhandlung wegen Nichtteilnahme oder Nichterscheinens des Telefonanbieters nicht stattfindet und der Versuch daher fehlschlägt können Sie zwei Wege beschreiten:

  • wenn seit Abschluss des Schlichtungsverfahrens nicht mehr als drei Monate vergangen sind, kann die Entscheidung des Rechtsstreits (in 2. Instanz) an den Landesbeirat für das Kommunikationswesen verwiesen werden.
  • ein Verfahren vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit kann eingeleitet werden.  Sollte der Kunde an der Schlichtungsverhandlung nicht teilnehmen, wird das Verfahren archiviert und kann nicht nochmals eingeleitet werden.

Was kann ich tun, wenn mein Internet-, Telefon- oder Handy-Dienst unterbrochen bzw. ausgesetzt ist?

Zunächst ist es gut, den Dienstausfall dem Anbieter zu melden, denn es könnte sich um einen technischen Fehler handeln. Wenn der Dienst weiterhin unterbrochen bleibt oder klar wird, dass der Anbieter nicht bereit ist, ihn wiederherzustellen, so kann der Nutzer zeitgleich mit einem Schlichtungsantrag beim Landesbeirat die einstweilige Wiederherstellung des Dienstes beantragen. Auf demselben Wege können missbräuchliche Verhaltensweisen des Anbieters oder mangelhafte Dienstleistungen beendet werden. Diese Dringlichkeitsverfügungen, die vorübergehender und dringender Natur sind, bleiben bis zum Abschluss des Vermittlungsverfahrens bestehen.

Was passiert, wenn trotz einer Dringlichkeitsverfügung die Dienste weiterhin gesperrt bleiben?

Wann werden sie reaktiviert?Die technische Reaktivierung des suspendierten Dienstes liegt in der Verantwortung des Betreibers. Das Verfahren muss innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Antrags beim Beirat mit einer einstweiligen Verfügung oder der Ablehnung durch den Beirat abgeschlossen werden.

Wenn ich noch weitere Informationen benötige?

Wenden Sie Sich telefonisch unter der Nummer 0471 946040 an das Büro des Landesbeirates: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr.

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