Elektronische Meldepflicht der Telekommunikationsanbieter
Art. 13 des Beschlusses Nr. 666/08/CONS sieht vor, dass die in Folge angeführten Mitteilungen an das RKA ausschließlich über die elektronischen Formulare in der eigens dafür vorgesehenen Rubrik unter www.impresinungiorno.gov.it erfolgen:
- Für die Einschreibung benutzen Sie folgenden Link.
- Für Änderungen benutzen Sie folgenden Link.
- Für die jährliche Mitteilung benutzen Sie folgenden Link.
- Für die Löschung benutzen Sie folgenden Link.
- Für die Mitteilung bezüglich Abkommen benutzen Sie folgenden Link.
- Für die Mitteilung bezüglich dem Kauf von Vermögenswerten benutzen Sie folgenden Link.
- Für die Mitteilung bezüglich Quoten-/Aktienübertragung benutzen Sie folgenden Link.
- Für die Mitteilung bezüglich der Ausgabe von Quoten/Aktien benutzen Sie folgenden Link.
- Um eine Eintragungsbestätigung anzufragen, benutzen Sie das Modello 17/ROC.
Meldepflichtige Rechtssubjekte | Meldepflicht | Fristen |
---|---|---|
Beherrschendes Übernehmen |
Meldung des Beherrschungsverhältnisses |
Innerhalb von 30 Tagen ab der Übernahme einer maßgeblichen Beteiligung |
Veräußerer oder Zeichner |
Übertragung oder Zeichnung von Aktien oder Anteilen |
Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum an dem die Übertragung oder die Zeichnung wirksam wird (also ab der Eintragung im Aktienbuch) |
Die im RKA eingetragenen Anbieter, mit Ausnahme jener gemäß Art. 10 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 666/08/CONS |
Änderung |
Innerhalb von 30 Tagen ab dem meldepflichtigen Umstand |
Alle im RKA eingetragenen Anbieter |
Jährliche Mitteilung |
Innerhalb von 30 Tagen ab der Genehmigung des Jahresabschlusses der Gesellschaften mit einem genehmigungspflichtigen Jahresabschluss Bis zum 31. Juli für die anderen Anbieter |
Alle im RKA eingetragenen Anbieter falls eine oder mehrere Anforderungen für eine Eintragung nicht mehr erfüllt werden. |
Löschung |
Innerhalb von 30 Tagen ab dem Umstand, der die Löschung aus dem RKA zur Folge hat |