Mitteilungen

Rangordnung für die Förderung der lokalen Medienunternehmen

Die offizielle Rangordnung für die Förderung der lokalen Medienunternehmen laut Landesgesetz Nr. 13/2015 wurde vom Landesbeirat für das Kommunikationswesen erstellt und im vergangenen September dem zuständigen Landesamt weitergeleitet.

Der vom Land Südtirol für das Jahr 2016 zur Verfügung gestellte Förderbeitrag beträgt 1,8 Mio. Euro. Diese Summe wird auf lokale Radios, TV-Sender und Online-Medien aufgeteilt.

KOM

Logo - Südtiroler Landtag