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Erinnerung an alle Sender: Verbot des Sponsorings von Nachrichtensendungen
Laut Einheitstext 177/2005 ist das Sponsoring von Nachrichtensendungen nicht erlaubt.
Aufgrund eines aktuellen Vorfalls möchte der Landesbeirat für das Kommunikationswesen alle Sender noch einmal an die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Werbung im Hörfunk und Fernsehen erinnern. Geregelt sind die Werbesendungen, deren Einschränkungen und Verbote, mit dem Einheitstext 177/2005 und den einschlägigen, von der Authority AGCOM erlassenen Beschlüssen.
Im Besonderen verweisen wir darauf, dass laut Einheitstext 177/2005 sogenanntes Sponsoring von Nachrichtensendungen in keinem Falle zugelassen ist („divieto assoluto“). Dies bedeutet, dass Ansagen wie etwa: „Die folgenden Nachrichten werden präsentiert von Firma XY“ oder „diese Nachrichten widmet Ihnen die Firma XY“ unter keinen Umständen zugelassen sind. Nachrichtensendungen (im Einheitstext „notiziari“) dürfen nicht gesponsert werden.
Da unlängst ein Südtiroler Lokalsender wegen unerlaubten Sponsorings von der Authority AGCOM mit einer Geldbuße sanktioniert worden ist, erinnern wir Sie erneut an das Verbot, um ähnliche Vorfälle vermeiden zu helfen.
KOM