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Par Condicio bei Europawahl vom 26. Mai 2019

Die Aufsichtsbehörde AGCOM setzt mit Beschluss Nr. 94/19/CONS die Regeln für einen gleichberechtigten Zugang aller Parteien zu den Medien im Wahlkampf (Par Condicio) fest. Die im Beschluss aufgeführten Regeln betreffen sowohl öffentlich-rechtliches als auch privates Fernsehen und Radio, Tagespresse und Periodika.

Social Networks und Video Plattformen im Internet hält AGCOM im obengenannten Beschluss zur Selbstregulierung an, um den Pluralismus auch im Netz zu fördern und Desinformation zu unterbinden.

Der AGCOM-Beschluss 94/19/CONS hat mit seiner Veröffentlichung auf der Internetseite der Behörde www.agcom.it Gültigkeit erlangt.  

KOM

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