Mitteilungen
2024 - Jährliche telematische Mitteilung
Mitteilung an die im Register der Kommunikationsbetreiber (ROC) eingetragenen Kommunikationsbetreiber
Bitte beachten Sie, dass gemäß AGCOM-Beschluss Nr. 666/08/CONS die im Register der Kommunikationsbetreiber (ROC) eingetragenen
Unternehmen verpflichtet sind, jährlich eine telematische Mitteilung
einzureichen, mit welcher sie die zum Zeitpunkt der Eintragung übermittelten Daten bestätigen oder diese Daten bei eventuellen Änderungen aktualisieren.
Fälligkeiten:
1. Innerhalb von 30 Tagen ab der Mitgliederversammlung, in der
der Jahresabschluss genehmigt wird für die Anbieter, die als
Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften strukturiert sind.
2. Einnerhalb 31.Juli 2024 für alle übrigen Anbieter.
Wer muss die jährliche telematische Erklärung 2024 NICHT übermitteln:
1. Jene Anbieter, welche die Einschreibung ins Register im Laufe des Jahres 2024
vorgenommen haben.
2. Jene Anbieter, welche gemäß AGCOM-Beschluss Nr.666/08/CONS Art.11, Absatz 4, Internet-Point- und Phone-Center-Tätigkeiten ausüben.
Alle mit der Verwaltung des ROC zusammenhängenden Aufgaben werden online über das von „Unioncamere“ verwaltete Portal
www.impresainungiorno.gov.it abgewickelt. Daher ist die oben
genannte Jahresmitteilung ausschließlich auf telematischem Wege zu
übermitteln.
Schließlich wird darauf hinzuweisen, dass die Übermittlung der Jahresmitteilung für die Anbieter audiovisueller Mediendienste und die Betreiber von Fernsehnetzen notwendig ist, um Daten zu erhalten, die für die Ausübung der Aufsichtstätigkeit
nützlich sind. Daher wird das korrekte Ausfüllen der Formulare 21/ROC und 24/ROC, gemäß Änderungen des Agcom-Beschlusses Nr. 308/16/CONS, empfohlen.
KOM