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Referendum zur Justiz am 22. und 23. März 2026: Die Par-Condicio-Regelung gilt seit dem 14. Januar

Im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 10 vom 14. Januar 2026 wurde das Dekret des Präsidenten der Republik über die Anberaumung der Wahlhandlungen für das bestätigende Volksreferendum zum Text des Verfassungsgesetzes mit dem Titel „Bestimmungen zur Justizorganisation und zur Errichtung des Disziplinargerichts“ veröffentlicht, das für die Tage 22. und 23. März 2026 angesetzt ist.


Mit dem Datum der Veröffentlichung des Dekrets beginnt die referendarische Wahlkampagne.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bis zur Verabschiedung der Verordnungen mit den Durchführungsbestimmungen zum Gesetz vom 22. Februar 2000, Nr. 28, über den gleichberechtigten Zugang zu den Informationsmitteln und zur politischen Kommunikation (sog. Par Condicio) durch den staatlichen Aufsichtsbehörde (AGCOM) und die Parlamentarische Kommission für die allgemeine Ausrichtung und die Aufsicht über die Rundfunk- und Fernsehdienste die darin enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen Anwendung finden. Diese gewährleisten die Grundsätze des Pluralismus, der Unparteilichkeit, der Unabhängigkeit, der Objektivität und der Vollständigkeit des Rundfunk- und Fernsehsystems sowie der Tages- und Periodikpresse.

KOM

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