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Ab 7. März verboten: Veröffentlichung, Verbreitung und Veröffentlichung von Umfragen

Das Verbot gilt für alle Kommunikationsmittel im Hinblick auf das Referendum am 22. und 23. März. Der Beirat hat bereits mit den Überwachungen begonnen.

Der Landesbeirat für das Kommunikationswesen gibt bekannt, dass seit dem 7. März die Veröffentlichung, Verbreitung und Weitergabe von Meinungsumfragen zu politischen Einstellungen und Wahlabsichten der Wähler mit jeglichen Mitteln verboten ist, im Hinblick auf das Volksbestätigungsreferendum zu Justizthemen, das am 22. und 23. März stattfindet. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf Meinungsbekundungen oder Umfragen, die aufgrund ihrer Durchführung und Verbreitung dennoch das Wahlverhalten beeinflussen könnten.

Das Verbot, vorgesehen in Artikel 8 des Gesetzes 28/2000, betrifft alle Kommunikationsmittel und gilt auch für Umfragen, die vor Inkrafttreten des Verbots durchgeführt wurden. Der Beirat erinnert außerdem daran, dass gemäß Artikel 9 desselben Gesetzes während dieses Zeitraums öffentliche Verwaltungen keine Kommunikationsaktivitäten zu den Themen des Referendums durchführen dürfen.

Laut der Präsidentin des Beirates, Judith Gögele: „Die Einhaltung der Regeln zur Chancengleichheit ist entscheidend, um den Bürgerinnen und Bürgern während des Referendum-Wahlkampfs korrekte und unparteiische Informationen zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist unser Komitee ständig damit beschäftigt, das lokale Rundfunksystem zu überwachen, damit die Bestimmungen des Gesetzes und der Beschlüsse der Agcom eingehalten werden.“

Am 7. März hat der Landesbeirat für das Kommunikationswesen bereits die Überwachungsmaßnahmen gestartet, um die Einhaltung des Verbots der Veröffentlichung politischer und Wahlumfragen durch Tageszeitungen und Zeitschriften in der Provinz Bozen zu überprüfen.

KOM

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