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Tätigkeit des Südtiroler Beirats für das Kommunikationswesen für die nächsten 3 Jahre gesichert

Die Konvention mit Rom wurde zum Jahreswechsel erneuert. Präs. Turk: „Ein Segen für die Südtiroler Telefonkunden“.

Die Telefonkunden können aufatmen: Die kundenfreundliche Anlaufstelle für alle, die Ärger mit ihren Internet- und Telefonanbietern haben, wird auch in Zukunft ihre Dienste anbieten können. Die entsprechende Konvention zwischen der römischen Garantiebehörde für das  Kommunikationswesen AGCOM, dem Land und dem Beirat wurde zum Jahreswechsel erneuert und sogar ausgeweitet. So können z. B. ab Mitte 2018 Streitigkeiten mit den Telefonanbietern online geschlichtet werden: bequem und zeitsparend.

Die von AGCOM-Präsident Angelo Marcello Cardani, Landeshauptmann Arno Kompatscher, Landtagspräsident Roberto Bizzo und Beiratspräsident Roland Turk unterzeichnete Konvention ist mit Jahresanfang 2018 wirksam geworden und betrifft nicht nur die Schlichtungsstelle für den Telefonsektor sondern auch andere Zuständigkeitsbereiche des Beirats. Dieser agiert auf lokaler Ebene als Garantiebehörde des gesamten Kommunikationswesens.

Neu ist z. B., dass der Beirat sich verstärkt auf die Sicherheit im Internet konzentrieren kann, vor allem zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren im Netz. Bislang war die Garantenrolle der Beiräte hauptsächlich auf Rundfunk, Fernsehen und auf die Kommunikation der öffentlichen Verwaltungen fokussiert.

Mit der neuen Konvention hat AGCOM auch alle übrigen Delegierungen an den Landesbeirat für Kommunikation bestätigt. Im Folgenden einige der wichtigsten Delegierungen:  

  • Jugendschutz im lokalen Fernsehen; 
  • Durchsetzung des Rechts auf Richtigstellung falscher Nachrichten im lokalen Radio und Fernsehen;
  • Überwachung der Transparenz und Repräsentativität von Meinungsumfragen in allen lokalen Massenmedien;
  • Entscheidungsinstanz bei Vertragsstreitigkeiten im  Telekomsektor, Dringlichkeitsverfügungen bei Ausfall der Kommunikationsdienste;  
  • Monitoring lokaler TV-Sender und der Rai Südtirol bezüglich der Pflicht zum Pluralismus und der Regeln zur TV-Werbung;   
  • Ausgewogene Streuung der Werbemittel seitens der öffentlichen Körperschaften;
  • Führung des Registers der Kommunikationsanbieter RKA/ROC der Provinz Bozen, das u. A. zur Feststellung von marktbeherrschenden Konzentrationen dient.      

          

MC

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