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Plenarsitzung - Bericht des Beirats für Kommunikation

Der Vorsitzende des Landesbeirats für Kommunikationswesen, Roland Turk, erstattete dem Landtag Bericht über die Tätigkeit im vergangenen Jahr: Medienvielfalt und -konzentration, Schlichtung bei Telefondiensten, Jugendschutz im Internet und Beanstandung von Fake News.

Roland Turk, Vorsitzender  des Beirats, nahm zunächst eine Bewertung der aktuellen Lage des Kommunikationswesens in Südtirol vor. “Die Konzentration im Kommunikationswesen ist weiter fortgeschritten. Die Bündelung von Medienunternehmen  ist zwar einerseits eine Garantie für den Fortbestand einiger schwächerer Medien in diesen Krisenzeiten des Journalismus, in denen die Menschen nicht mehr bereit zu sein scheinen, für Information zu bezahlen, weil sie denken, im Internet gibt’s ohnehin alle Inhalte gratis. Deswegen hoffe ich, dass sich das Europäische Parlament heute Mittag für eine Entlohnung von Autoren und Verlegern ausspricht, wenn ihre Werke im Internet verbreitet werden. Die Macht der Internetgiganten relativiert die Medienbündelung in unserem Lande. Sie äußert sich u. A. darin, dass renommierte Trentiner Medien nunmehr in Südtiroler Hand sind, während sich umgekehrt das Südtiroler Privatfernsehen nun in Trentiner Besitz befindet.  Die Politik, auch die Landespolitik, ist also mehr denn je gefordert, für Vielfalt und Fairness im Medienwesen zu sorgen.”

Turk konnte auch von Erfolgen berichten, die auch die Garantenrolle des Beirats verstärken und somit den Mediennutzern entgegen kommen: “So ist es nach langen, zähen Verhandlungen gelungen, anderthalb mal soviel Geld aus Rom für die Ausübung der von Rom an den Beirat delegierten Aufgaben zu sichern. Das sage ich mit großer Genugtuung, denn der Druck der großen Regionen, das meiste Geld auf ihre Seite zu holen war groß und der Wille Roms, uns überhaupt mehr Geld zur Verfügung zu stellen,  kaum vorhanden.   

Der amtierende Landtags-Präsident, der Landeshauptmann und meine Wenigkeit haben schließlich zum Jahresende 2017 den Konventionsvertrag mit dem römischen Garanten für Kommunikation unterzeichnet, in dem die Summe neu festgelegt wurde, die der Kommunikationsbeirat seit Anfang des Jahres 2018 erhält. Aber auch die Zuständigkeit des Beirates wurde mit der neuen Konvention erweitert, ein Stück weit auf das Internet ausgedehnt. Die Grundlage für die Konvention bildet ein neues Rahmenabkommen zwischen dem Garanten für Kommunikation, der Konferenz der Regionen und autonomen Provinzen sowie der Konferenz der Präsidenten der Landesparlamente. Neu ist in diesem Rahmenabkommen, dass die lokalen Radio- und TV-Sender ausdrücklich zur Berücksichtigung der sprachlichen Minderheiten angehalten werden. Ein Passus, über den ich mich als Beauftragter für den Minderheitenschutz im Exekutivausschuss der Präsidentenkonferenz besonders freue, denn er nimmt die Lokalredaktionen der Rai in den Regionen mit Normalstatut und alle privaten Lokalsender Italiens in die Pflicht, den sprachlichen Minderheiten eine Stimme zu verleihen.” Als Erfolg sah Turk auch seine Berufung in den Exekutivausschuss der Präsidentenkonferenz der Landesbeiräte, zuständig nicht nur für Minderheiten und Medien, sondern auch für die gemeinsamen Initiativen der 21 Landesbeiräte für Kommunikation, und deren Beziehungen zur Rai in Rom.  

Die Beiräte seien nun auch teilweise für die Internetmedien zuständig. Sie sollen sich um Nutzerschutz, besonders um den Jugendschutz im Netz kümmern. “Wir dürfen zwar beim Jugendschutz im Netz nicht  über Medienbildung, Aufklärung und die Analyse der neuesten Jugendtrends im Internet hinausgehen, aber wir sind damit auf jeden Fall Teil eines Präventionssystems gegen Hetze und Mobbing, das laut dem neuen Staatsgesetz gegen das grassierende Cyberbullying wirksam sein soll. Das Staatsgesetz gegen Cyberbullying gibt es seit etwas mehr als einem Jahr. Und neben dem Staat leisten auch einzelne Regionen einen Beitrag, um die Aufgaben der Kommunikationsbeiräte auf dem Stand der Zeit zu halten. Landesgesetze aus dem Piemont und der Lombardei haben letzthin die Beiräte eingebunden in die unablässig notwendigen Bemühungen, Internet als ein sicheres und nützliches Medium für alle zu festigen. Dies könnte auch hierzulande geschehen.”

Unter den Tätigkeiten der letzten Monate hob Turk vor allem jene hervor, die neu sind. Im Telekommunikationswesen, wo der Beirat die vielen Vertragsstreitigkeiten zwischen Telefon-Anbietern und deren Kunden beilegt, habe er mit tatkräftiger Hilfe der Bezirksgemeinschaften folgende Erleichterung für die Kunden erreicht: Telefonkunden aus der Peripherie, seien es Unternehmen, Familien, oder Pensionisten, müssen nicht mehr nach Bozen fahren müssen um ihren Disput mit dem Telefonanbieter zu lösen.

Auf seine Anfrage hin waren die Präsidenten der Bezirksgemeinschaften Vinschgau, Pustertal und die Gemeinde Sterzing sofort bereit, den Beirat zu unterstützen, indem sie kostenlos dafür sorgen, dass die Schlichtungsverhandlungen auch in Schlanders, Sterzing und Bruneck stattfinden können. Eine kollegiale Zusammenarbeit, der großer Dank gebührt.

Die außergerichtlichen Schlichtungstermine haben sich mit mehr als 1000 Fällen pro Jahr auf hohem Niveau eingependelt, die Schlichtungen in der Peripherie seien allemal eine Erleichterung für die Kunden. Im Schlichtungswesen sei übrigens grad eine Revolution im Gange: der Dialog zwischen Kunden und Anbietern von Telekommunikation laufe nun bei Zwistigkeiten zum Teil online und ohne Mittlerschaft ab. Kinderkrankheiten dieses direkten Online-Dialogs mit den Anbietern namens Conciliaweb würden derzeit gerade auskuriert.

Ganz neu, aber nicht unbedingt positiv aus Sicht der nun im Wahlkampfmodus stehenden Parteien bezeichnete Turk die Nachricht, dass die Bemühungen, die vom Par-Condicio-Gesetz vorgesehene Gratis-Wahlwerbung für Parteien im privaten Radio und Fernsehen nicht von Erfolg gekrönt worden sind. Laut Gesetz könnten zwar die Sender freiwillig, gegen einen Spesenersatz durch die öffentliche Hand, den Parteien Sendeplätze zur selbstverwalteten Vorstellung ihrer Programme zur Verfügung stellen. Und das Land Südtirol würde das nötige Geld für die Vergütung der Sender zur Verfügung stellen, aber kein Sender Südtirols habe sich bereit erklärt, Sendeplätze für diese Art der Wahlinformation freizustellen. Bei Sondierungen im Vorfeld hatte es noch den Anschein, als würde eine Handvoll Radiosender mitmachen.

Die lokalen privaten Sender und Online-News-Portale hätten übrigens Ende Juli wieder zahlreich um Landesbeiträge angesucht, berichtete Turk. Für 36 ansuchende Medien stünden heuer wieder anderthalb Millionen Euro an Landesgeldern zur Verfügung. Dieser Betrag sei höher als die vom Staat für die Medienförderung in Südtirol ausgeschüttete Summe.

Von den Aufgaben des Beirates, die mit der Medienaufsicht zusammenhängen berichtete Turk, dass das Monitoring von TV-Sendern keine Verstöße gegen das Jugendmedienschutzgesetz, gegen die Vorschriften zur Werbung im Fernsehen oder den Schutz der persönlichen Würde der Menschen und die gesetzlichen Sende-Auflagen verzeichnete. Der Beirat habe bei Online-Medien aufgrund von Hinweisen aus der Leserschaft vereinzelt eine sorgfältigere journalistische Arbeit angemahnt. Mit Erfolg, denn beanstandete Stories bzw. Fake News seien daraufhin richtiggestellt worden.

Turk schloss seinen Bericht mit einem Hinweis zur Par Condicio im Hinblick auf die Landtagswahlen. Der Beirat, der für die Einhaltung des Par-Condicio-Gesetzes zuständig sei, habe eine Hotline eingerichtet, auf der Fragen zur Par Condicio in Echtzeit beantwortet würden. Schwierig seien eindeutige Antworten zugegebenermaßen, wenn es um die Par Condicio in der Kommunikationstätigkeit von Land und Gemeinden gehe. Denn dieser Teil des Gesetzes sei nicht immer eindeutig zu interpretieren, und das letzte Wort habe die Aufsichtsbehörde in Rom, wenn es darum gehe, etwaigen Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Par Condicio Gesetz nachzugehen. Bis dato sei aber noch keine Anzeige eingegangen.

Nach seinem Bericht ging Roland Turk schließlich auf Detailfragen der Abgeordneten ein und erntete auch den Dank für die geleistete Arbeit, die es ermöglicht habe, die Landesgesetzgebung in diesem Bereich zu verbessern.

Der vollständige Tätigkeitsbericht kann von der Internetseite des Beirats heruntergeladen werden.

AM

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