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Jugendschutz: Staatliche Förderung für medienpädagogische Projekte

Das Ministerium für Unternehmen und „Made in Italy“ stellt 1,7 Millionen Euro zur Verfügung, um Projekte zur Förderung der Medien- und Digitalkompetenz von Jugendlichen zu unterstützen. „Diese Maßnahme ist auch für Südtiroler Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Verbände eine Möglichkeit, um Projekte zur Mediennutzung auf den Weg zu bringen“, unterstreicht Gögele, Präsidentin des Landesbeirats für das Kommunikationswesen. Anträge bis 30. August möglich.

Die Erstellung von Lehrmaterial und die Durchführung von Sensibilisierungskampagnen zum Umgang mit den Medien und der digitalen Welt, die sich an Minderjährige richten, sind Gegenstand der Initiative des Ministeriums für Unternehmen und „Made in Italy“ (Ministero delle Imprese e del Made in Italy) zur Förderung der sogenannten „Media Education" – der Kompetenz in den Bereichen Medien und Digitales. 1,7 Millionen Euro stellt das Ministerium Unternehmen zur Verfügung, die Mediendienstleistungen anbieten, und zwar als federführender Partner in einer Kooperation an der sowohl eine Körperschaft des dritten Sektors sowie eine Firma, die eine Plattform zum Teilen von Videos bereitstellt, beteiligt sein müssen.

„Das ist auch eine Möglichkeit für Südtiroler Unternehmen und Organisationen", sagt Judith Gögele, Präsidentin des Landesbeirats für das Kommunikationswesen. „Digitale Kommunikation ist aus dem Leben von Jugendlichen nicht mehr wegzudenken, umso wichtiger ist es, dass Initiativen, die hier Kompetenz vermitteln, mit staatlichen Mitteln gefördert werden."

Die Projekte, für die um Fördergelder angesucht werden kann, müssen an Minderjährige im Alter zwischen 8 und 18 Jahren gerichtet sein, können aber als weitere Zielgruppe auch all jene ansprechen, die sich für den Jugendschutz einsetzen: Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte und andere, die im Bereich tätig sind. Der gewährte Beitrag beläuft sich auf maximal 80 Prozent der förderfähigen Projektkosten, höchstens jedoch 340.000 Euro. Alle Informationen und die Vergabekriterien sind auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar.

„Wir hoffen, dass diese Möglichkeit auch in Südtirol genutzt wird und stehen natürlich gerne für Rückfragen zur Verfügung", so Gögele. 

Die Anträge für die Gewährung eines Beitrags müssen vom federführenden Unternehmen innerhalb 12 Uhr am 30. August 2024 eingereicht werden.


Kontaktdaten des Landesbeirates für das Kommunikationswesen: 

Dantestraße 9
39100 Bozen

Tel.: 0471 946040
E-Mail: info@lbk-bz.org

PDLT/LBK

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