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Gemeindewahlen am 4.05.2025: die Par Condicio in Kraft ab dem 6. März
An diesem Tag wird das Plakat mit der Wahlkundmachung veröffentlicht und das Gesetz zur Par Condicio im Bereich der institutionellen Kommunikation tritt in Kraft. Die Präsidentin Gögele: Es ist notwendig, Klarheit in einer so komplexen Materie zu schaffen.
Aufgrund der jüngsten Änderungen des „Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol“ (Regionalgesetz Nr. 2/2018), insbesondere des Art. 217-bis, beginnt die Wahlkampagne 59 Tage vor dem Wahltag am 4. Mai 2025 und somit am 6. März 2025. An diesem Tag wird das Plakat mit der Wahlkundmachung veröffentlicht und das Gesetz Nr. 28/2000 „Bestimmungen über die Chancengleichheit beim Zugang zu den Medien während der Wahl- und Referendumskampagnen sowie über die politische Kommunikation“, kommt zur Anwendung.
Zu diesem Thema organisierte das Landesbeirat für das Kommunikationswesen in Zusammenarbeit mit der Journalistenkammer Trentino-Südtirol und der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen, AGCOM eine Tagung in Bozen, in der das Gesetz zur Par Condicio und dessen Anwendung im Mittelpunkt stand.
„Die Par Condicio und die Gemeindewahlen sind ein sehr wichtiges Thema, das vertieft werden muss. Deshalb haben wir diese Tagung organisiert, um Antworten auf die vielen Fragen zu geben“, sagte die Präsidentin des Landesbeirates für das Kommunikationswesen, Judith Gögele, „die öffentlichen Verwaltungen – in diesem Fall die Gemeinden – müssen in der Zeit der Par Condicio besonderes Augenmerk auf ihre Kommunikationskanäle legen und dafür Sorge tragen, allen Kandidaten und Kandidatinnen die gleichen Voraussetzungen zu schaffen.“
An der Konferenz nahmen namhafte Referenten teil, darunter Marco Mazzoni Nicoletti, Präsident des Co.re.com von Venetien, der die Rolle der Kommunikationsbeiräte erklärte. Das Gesetz zur Par Condicio sieht vor, dass die regionalen Kommunikationsbeiräte für die Überwachung der Einhaltung der Par Condicio auf lokaler Ebene verantwortlich sind. Sie überwachen eventuelle Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen und leiten im Fall eines Verstoßes, ein Verfahren mit Vorermittlungen ein und übermitteln dies an AGCOM, die innerhalb von 48 Stunden die erforderlichen Maßnahmen ergreift.
Zu den Einschränkungen der institutionellen Kommunikation, die durch die Par Condicio auferlegt werden, äußerte sich dann Antonietta Polcaro, Expertin der AGCOM. Sie erläuterte die Einschränkungen der institutionellen Kommunikation, welche in Artikel 9 des Gesetzes vorgesehen sind. Ziel es allen Listen und Kandidaten einen fairen Zugang zu den Kommunikationsmitteln garantieren. Klar wurde in der Tagung, dass die neuen digitalen Medien aufgrund ihrer Vielseitigkeit neue Herausforderungen für die Gesetzgebung darstellen.
Im Anhang finden Sie die FAQ von AGCOM zu den Verhaltensregeln der Medien während der Par Condicio.
LBK