Jahresbericht der Aufsichtsbehörde

Die Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen muss innerhalb 30. Juni jeden Jahres dem Ministerpräsidenten einen Jahresbericht vorlegen, der anschließend an das Parlament weitergeleitet wird. Diesen Jahresbericht legt der Präsident der Aufsichtsbehörde auch der Öffentlichkeit vor, und zwar in Form einer Pressekonferenz im Parlament, zu der die führenden Persönlichkeiten der Medien- und Kommunikationswelt des Landes eingeladen werden.
Der Jahresbericht beschränkt sich nicht nur auf einen Rückblick der Tätigkeit im abgelaufenen Jahr, sondern ist auch traditioneller Anlass für kritische Anmerkungen und Lösungsvorschläge im Bereich des Medien- und Informationssystems: Hörfunk, Fernsehen, Internet, Printmedien, Telefon und weitere Formen der Kommunikation.

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