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Neue Befugnisse des Kommunikationsbeirates

Landesregister der Kommunikationsanbieter, Entscheidung bei Streitfällen im Kommunikationssektor

Seit dem 1. Jänner 2012 hat der Landesbeirat für Kommunikationswesen von der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen unter anderm auch die Befugnis, Führung des Registers der Kommunikationsanbieter (RKA), übernommen.

In dieses Register müssen aufgrund des Legislativdekretes vom 9. April 2003, Nr. 70 sämtliche Kommunikationsanbieter mit Rechtssitz in der Autonomen Provinz Bozen eingetragen werden.

Die in Frage kommenden Kommunikationsanbieter sind:

  • Die Netzanbieter
  • Inhaltsanbieter in audiovisuellen Medien
  • Inhaltsanbieter von interaktiven oder verschlüsselten Diensten
  • Hörfunkbetreiber
  • Werbeagenturen
  • Produktionsfirmen von Hörfunk- und /oder Fernsehprogrammen
  • Nachrichtenagenturen
  • Herausgeber von Tageszeitungen, Periodika und Zeitschriften
  • Betreiber von elektronischen Nachrichtendiensten
  • Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten

Wer bisher bereits im gesamtitalienischen Register (ROC) eingetragen war, wird automatisch vom Landesregister (RKA) übernommen.

Alle näheren Auskünfte und die für die Eintragung nötigen Formulare sind von der Internetseite des Landesbeirates für Kommunikationswesen (http://www.kommunikationsbeirat-bz.org/) abrufbar.

Auskünfte erteilt in den Bürozeiten auch telefonisch (0471 287188) der Sachbearbeiter Mukesh Macchia.


Eine zweite Befugnis, die auf den Landesbeirat übergeht, betrifft den Telefonsektor.

In Zukunft übernimmt der Landesbeirat für Kommunikationswesen nicht nur die Schlichtung bei Streitfällen, sondern auch in zweiter Instanz die Entscheidung bei Streitfällen im Telefonsektor.

Auch in diesem Fall können die entsprechenden Auskünfte entweder über das Internet oder telefonisch beim Landesbeirat eingeholt werden.

AM

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